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LG Cottbus, 16.04.2004 - 7 T 365/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Gebührenstreitwerts; Ansetzung der Bruttomiete einschließlich Nebenkosten bei der Streitwertbemessung; Begriff der "Entgelts" bei einem Mietverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 12.08.2003 - 13 C 442/02
- LG Cottbus, 16.04.2004 - 7 T 365/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 584
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 06.03.2000 - 8 W 256/00
Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes; Voraussetzungen für die …
Auszug aus LG Cottbus, 16.04.2004 - 7 T 365/03
Beim Mietverhältnis ist dieses regelmäßig zu entrichtende Entgelt die Miete, die nach allgemeinem Verständnis im materiellen Mietrecht die Nebenkosten umfasst (KG NJW-RR 2001, 443;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 535 Rz. 72).
- AG Brandenburg, 28.08.2020 - 31 C 231/19
Freiwillig und nur zum Besten des Mieters: § 551 BGB soll nicht greifen!
Der Gebührenstreitwert für die Räumung nach § 41 Abs. 2 GKG umfasst nämlich nur dann auch die Betriebs-/Nebenkosten, wenn diese als Pauschale mit vereinbart worden sind ( KG Berlin , ZMR 2005, Seite 123; LG Cottbus , ZMR 2004, Seite 584 ).